Mit Schreiben vom 14.11.2014 hat die Finanzverwaltung zu den Grundsätzen von Büchern, Unterlagen und Aufzeichnungen in elektronischer Form Stellung genommen. Die neuen Standards sind bei allen Betriebsprüfungen für Veranlagungsjahre ab 2015 anzuwenden und beinhalten Aussagen zur Belegführung, -Erfassung und -Aufbewahrung im Zusammenhang mit elektronisch erstellten und empfangenen Dokumenten. Mit dem aktuellen Schreiben vom 05.05.2015 passt das BMF auch die umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben im Umsatzsteueranwendungserlass dementsprechend an.

Quelle: Internetservice "Aktuelles aus Steuern und Recht" Beitrag: Unternehmensberatung - KW 22

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