Damit soll meist die Liquidität des eigenen Unternehmens erhöht bzw. Bilanzkennzahlen verbessert werden.

Bei diesem Verfahren werden betriebliche Anlagegegenstände, immaterielle Wirtschaftsgüter oder auch bestellte und noch nicht gelieferte Wirtschaftsgüter vom Unternehmen verkauft und anschließend sofort wieder zurück gemietet oder geleast.

Stille Reserven

Meist stecken im betrieblichen Anlagevermögen hohe stille Reserven, die durch das Verfahren aufgedeckt werden können. Bei bestehenden Verlustvorträgen können diese stillen Reserven ohne steuerliche Konsequenzen im Unternehmen investiert werden.

Bonität

Um bei Verhandlungen mit Banken oder anderen Unternehmen Bonität nachzuweisen, kann mit dem sale-and-lease-back-Verfahren der Gewinn des eigenen Unternehmens deutlich erhöht werden. Die möglicherweise damit einhergehende höhere Steuerbelastung sollte jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Nutzung stehen.

Bilanzverkürzung und Eigenkapitalquote

Werden die Erlöse aus der Veräußerung von Anlagevermögen zum Abbau von Schulden verwendet, so führt dies zur Bilanzverkürzung und somit auch zur rechnerischen Verbesserung der Eigenkapitalquote. Gerade Banken legen im Bezug auf ihr Ranking viel Wert auf die Eigenkapitalquote.

Bei einer geringeren Bilanzsumme rutscht das Unternehmen möglicherweise auch in eine geringere Größenklasse mit verringerten gesetzlichen Rechnungslegungs- u. Offenlegungspflichten.

Wert von immateriellen Wirtschaftsgütern

Immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen in der Handels- oder in der Steuerbilanz meist nicht aktiviert werden und somit ist ihr Wert für Außenstehende nicht erkennbar. Die Aufwendungen hierfür schlagen jedoch in voller Höhe zu Buche. Deshalb kann es Sinn machen, die immateriellen Wirtschaftsgüter auszulagern, um den Veräußerungserlös auf dem Bankkonto ausweisen zu können und den Wert der Entwicklungsarbeit sichtbar zu machen.

Liquiditätsbeschaffung

Die durch das sale-and-lease-back-Verfahren erhaltenen Mittel, können sowohl für neue Investitionen genutzt werden, als auch zur Tilgung von Altkrediten genutzt werden.

Zinsschranke

Durch Einführung der Zinsschranke im Jahr 2008 hat das sale-and-lease-back-Verfahren an Bedeutung gewonnen. Durch Verkauf des Anlagevermögens können Kredite getilgt und folglich Zinszahlungen verringert werden.

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