Am 16. August 2017 hat das BMF dem Deutschen Steuerberaterverband mitgeteilt, dass die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kassenbuch einen formellen Mangel darstellt. Seitdem sind Unternehmen, die sich in einer bargeldintensiven Branche befinden und eine elektronische Kasse führen, noch verunsicherter als zuvor.

Folgende Besonderheiten sind zu beachten, falls Sie als Unternehmer neben Bargeld auch die Zahlung per EC- und Kreditkarte  akzeptieren.
(BMF, Schreiben vom 14.11.2014, Az. IV A 4 – S 0316/13/10003, Rz. 55, Abruf-Nr. 143316):

  • Geschäftsvorfälle müssen getrennt nach
    • bare und
    • unbare

verbucht werden, ansonsten liegt ein Verstoß gegen die Grundsätze der Wahrheit und Klarheit einer kaufmännischen Buchführung vor.

  • Umsätze müssen getrennt nach
    • nicht steuerbare,
    • steuerfreie und
    • steuerpflichtige

aufgezeichnet und gekennzeichnet werden, ansonsten liegt in der Regel ein Verstoß gegen steuerrechtliche Anforderungen (z. B. § 22 UStG) vor.

In seinem Schreiben vom 16. August 2017 ist das BMF noch einen Schritt weiter gegangen:
(BMF-Schreiben v. 16.08.2017, Az. IV A 4 – S 0316/13/10003-09, Abruf-Nr. 200658):
"Im Kassenbuch sind nur Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen. Die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kassenbuch stellt einen formellen Mangel dar und widerspricht dem Grundsatz der Wahrheit und Klarheit einer kaufmännischen Buchführung. Die steuerrechtliche Würdigung des Sachverhalts hängt von den Umständen des Einzelfalls ab."

Falls Ihre Kassenführung wegen der Aufzeichnung unbarer Geschäftsvorfälle im Kassenbuch vom Finanzamt als nicht ordnungsmäßig eingestuft wird und deshalb Zuschätzungen zum Umsatz und Gewinn vorgenommen werden, dann sollten Sie sich gegen nachteilige Steuerbescheide zur Wehr setzen. Gegenwärtig hat die Bundessteuerberaterkammer das Bundesfinanzministerium um eine Stellungnahme bzgl. der Verbuchung unbarer Geschäftsvorfälle in der Kasse, um verbindliche Vorgaben und um Anerkennung der gelebten Praxis für die Vergangenheit gebeten. Die Rückmeldung des Bundesfinanzministeriums könnte eine Trendwende in dieser delikaten Angelegenheit bringen.

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