Der Kassenbericht ist vom Schatzmeister zu erstellen und muss alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins sowie Vermögen und Verbindlichkeiten enthalten, auch heikle Posten wie Gehälter, Aufwandsentschädigungen und Reisekosten.

Auf der Mitgliederversammlung kann der Kassenbericht eigenständig oder aber auch im Rahmen des Rechenschafts- bzw. Geschäftsberichts vorgetragen werden.

Dabei ist darauf zu achten, dass es im Gegensatz zum Geschäftsbericht, bei dem ein mündlicher Vortrag genügt, der Kassenbericht zwingend auch in schriftlicher Form niedergelegt werden muss und dies spätestens bei der Mitgliederversammlung. Dies geht aus § 27 iVm §§ 259, 260 BGB zur ordnungsgemäßen Rechenschaftslegung hervor. Ein Versenden mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist empfehlenswert, damit ein jedes Mitglied von seinem Einsichtsrecht Gebrauch machen kann.

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