Gem. einer Mitteilung des DStV vom 04.12.2017 tickt die Uhr für die Neuregelung des § 8 c Abs. 1 Satz 1 KStG.

Durch das Bundesverfassungsgericht wurde die Norm, nach der Verluste bei Anteilseignerwechsel einer Kapitalgesellschaft von mehr als 25 % bis einschließlich 50 % quotal untergehen, mit Beschluss vom 29.03.2017 für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 31.12.2018 muss mit Wirkung ab dem 01.01.2008 die Verlustnutzung neu geregelt werden. Andernfalls kommt es rückwirkend zur Nichtigkeit der Anwendung der genannten Regelung. Das kürzlich veröffentlichte BMF Schreiben vom 28.11.2017 zu § 8 c KStG stellt die Nichtanwendung bis zu einer gesetzlichen Neuordnung klar. Diskutiert wurden die möglichen Zukunftsperspektiven der Norm im Rahmen des 65. Berliner Steuergesprächs durch geladene Gäste unter Leitung von Michael Wendt (Vorsitzender Richter am BFH). Der Volltext der Mitteilung ist unter www.dstv.de abrufbar.

Quelle: Internetservice "Aktuelles aus Steuern und Recht" Beitrag: Unternehmensberatung - KW 06

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