Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen ab 2019 wieder paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. vom Rentner und Rentenversicherung getragen werden. Der von der Krankenkasse festzusetzende Zusatzbeitrag wird dann zu gleichen Teilen getragen.

Arbeitnehmer zahlen bei einem Einkommen von 3000 EUR dann ca. monatlich 15 EUR weniger. Zudem werden die Zusatzbeiträge künftig von den Überschüssen der Krankenkassen abhängig gemacht. Freiwillig versicherte Selbständige werden ebenfalls entlastet, indem diese bei den Mindestbeiträgen mit den übrigen freiwillig Versicherten gleich gestellt sind. Der Mindestbeitrag wird so um mehr als die Hälfte reduziert und dann bei rund 160 EUR im Monat liegen. Die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflich Selbständigen entfällt. Es werden sich Verbesserungen für Zeitsoldaten durch einen einheitlichen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Nach Ende der Dienstzeit erhalten diese einen Zuschuss zur Krankenversicherung anstelle der bisherigen Beihilfe. Bei ungeklärten Mitgliedschaften haben sich zum Teil Beitragsschulden in erheblichem Maße angehäuft. Derartige passive Mitgliedschaften müssen nun von den Kassen verpflichtend beendet werden. Abschließend wird das Risiko begrenzt, indem die gesetzlichen Krankenkassen den Aktienanteil an Anlagen zur Absicherung ihrer betrieblichen Altersrückstellungen von 10 auf 20 Prozent erhöht. Mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase ergeben sich jedoch Chancen auf höhere Renditen.

Quelle: Internetservice "Aktuelles aus Steuern und Recht" Beitrag: Unternehmensberatung - KW 50, 2018

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